Die Landschaftsplanung ist ein Beitrag zur Erhaltung, langfristigen Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie ist somit eine öffentlich-rechtliche Vertretung der Belange von Natur und Landschaft.
Die Rahmengesetzgebung bildet das Bundesnaturschutzgesetz und die jeweiligen Ausführungsgesetzte der Länder, Leitsatz ist der § 1 des BNatSchG. Somit ist die zentrale Aufgabe die Konkretisierung der in den Naturschutzgesetzen formulierten Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Der Naturschutz bezieht sich in der Landschaftsplanung auf die besiedelten und unbesiedelten Gebiete und kommt somit auf der gesamten Landesfläche zu tragen. Die Erarbeitung der Planung und Maßnahmen erfolgt dabei für das jeweilige Gebiet ganzheitlich und flächendeckend Ziel orientiert. Ihre Inhalte sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich im Planungsraum auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Landschaftsplanung bieten wir folgende Leistungen an:
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Umweltverträglichkeitsvorprüfung
- Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan
- Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung