Biologische Kartierungen sind die Grundlage für die Landschaftsplanung sowie für einen erfolgreichen Artenschutz. Nur auf Grundlage der Erfassung von Tier- und Pflanzenarten können notwenige und bedarfsgerechte Maßnahmen zum Artenmanagement, zum Schutz der Fauna und Flora und zum Erhalt der biologischen Vielfalt getroffen werden.
Im Rahmen von Bauvorhaben ist eine Erfassung planungsrelevanter und geschützter Artengruppen, Biotope und Landschaftselemente notwendig. Die biologische Kartierung richtet sich nach der Art des Bauvorhabens und ist ein Instrument, um Eingriffe in die Natur so wenig invasiv und naturschutzrechtlich zu gestalten wie möglich. Sie stellen sicher, dass notwendige Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft ausgearbeitet und umgesetzt werden können, und verhindern letztendlich, dass im Zuge von Eingriffen in die Natur und Landschaft ein Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG vorliegt.
Neben der Erfassung von Tier- und Pflanzenarten bieten wir auch Waldfunktions- und Waldstrukturkartierungen an. Für die standardisierte Erfassung werden bundeslandspezifische Kartieranleitungen oder die Leitfäden genutzt.
Wir bieten in folgenden Bereichen biologische Kartierungen an: