FFH-Lebensraumtypen

Die Kartierung von Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen ist die Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dieses Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes gewährleistet den Schutz und Erhalt natürlicher und naturnaher Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse. In Niedersachsen werden die FFH-Lebensraumtypen nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen von Drachenfels erfasst.

Im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH Richtlinie) sind natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem europäischen Interesse aufgeführt. Der Begriff „natürlich“ ist dabei im weiteren Sinne gemeint und schließt sekundäre, anthropogene Habitate der extensiven Kulturlandschaft mit der Entwicklung von natürlicher oder halbnatürlicher Vegetation, wie z. B. Wiesen und Heiden ein. Für die Erhaltung dieser Lebensräume sind gemäß der FFH-Richtlinie Schutzgebiete auszuweisen. Die Umsetzung der Gebietsausweisung erfolgt im Natura-2000-Netzwerk. In Deutschland kommen 93 von den 231 ausgewiesenen Schutzgebieten vor. Die Einstufung als FFH-Lebensraumtyp bzw. als Natura-2000-Schutzgebiet hat besonders strenge Schutzvorschriften im Falle von Eingriffen zur Folge (FFH-Verträglichkeitsprüfung).