Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist ein planerisches Instrument der Eingriffsregelung, dass auf der Ebene der Genehmigungsplanung stattfindet und das geltende Naturschutzrecht umsetzt.
Das Planfeststellungsverfahren ist im jeweiligen Fachplanungsrecht festgelegt, z. B. bei Straßenbauverfahren im Fernstraßengesetz (FStrG). Ziel des Plans ist es, die Sicherung oder Wiederherstellung der vor dem Eingriff vorhandenen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten.
Die Erstellung muss durch den Vorhabenträger verantwortlich durchgeführt werden (Verursacherprinzip). Als Ergebnis soll eine Optimierung der technischen Umsetzung erreicht werden und keine Verhinderung des Vorhabens.
Bei der Aufstellung des LBPs wird im ersten Schritt der Ist-Zustand von Natur und Landschaft vor dem Eingriff beschrieben. Als Grundlage dienen Auswertungen vorhandener Informationen und eigenständige Erhebungen. Diese werden im Weiteren fachlich bewertet und beurteilt.
Im dritten Schritt findet eine Konfliktanalyse statt, indem die Vorhaben Wirkungen beschrieben werden. Daraus werden Lösungen zur Vermeidung und Verminderung der Wirkungen entwickelt. Können Wirkungen nicht vermieden werden, müssen im Rahmen des LBPs Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt werden. Abschließend werden diese Bilanziert und es findet eine Kostenabschätzung statt.