Tierökologie/Artenschutz

Die Tierökologie beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen den Tieren und den Ökosystemen sowie mit ihren Anpassungen an die Umwelt. Für den Schutz wildlebender Tierarten ist ein umfangreiches Wissen über die Tierökologie essentiell.

Durch Landnutzungsänderungen, Klimawandel und Umweltverschmutzungen ist die Gesamtzahl der Arten in den letzten Jahrzehnten rapide zurückgegangen. Von den in Deutschland heimischen Tierarten sind aktuell (Stand 2021) 34 % bestandsgefährdet. Artenschutz hat zum Ziel, die Vielfalt der an Tieren und Pflanzen zu bewahren und den Artenrückgang zu stoppen und umzukehren. Der Schutz der Arten schließt dabei gleichzeitig den Schutz ihrer Lebensräume mit ein. 

Auf  EU-Ebene sind der Erhalt wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie und in der EU-Artenschutzverordnung geregelt. Die auf nationaler Ebene im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert sind und die rechtliche Basis zum Schutz der Natur und Landschaft bildet. Ein wichtiges Mittel für den Schutz von Natur und Landschaft ist dabei die Eingriffsregelung (§ 13 und § 14 BNatSchG) und Zugriffsverbote (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 bis 4). Der Fokus liegt dabei auf die besonders und streng geschützten Arten. Welche Arten damit gemeint sind, ist in § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG geregelt.  Im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt und beschrieben.

Über die artenschutzrechtliche Prüfung hinaus entwickeln wir für weitere sensible Artengruppen (z. B. Arten der Roten Listen) Schutzkonzepte und -maßnahmen. Unser räumlicher Schwerpunkt für das Arbeitsfeld der Tierökologie und Artenschutz liegt dabei in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Kenntnisse konnten wir im Rahmen vieler Projekte bereits in ganz Deutschland und in Skandinvien sammeln.

Unsere langjährige Erfahrung und die fachlichen Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Aufgabenspektrums. Dazu gehören:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) / Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP):
    • Stufe I Vorprüfung (Potentialanalyse)
    • Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotsbestände (Verstöße gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG)
    • Stufe III Bericht für das Ausnahmeverfahren (§ 45 Abs. 7 BNatSchG)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltbericht