ARTENSCHUTZ UND -MANAGEMENT

Amphibienschutzzaun entlang einer viel befahrenen Straße. Links ist der Wald zu sehen und rechts die Straße.

Durch Landnutzungsänderungen, Klimawandel und Umweltverschmutzungen ist die Gesamtzahl der Arten in den letzten Jahrzehnten rapide zurückgegangen. Von den in Deutschland heimischen Tierarten sind aktuell 34 % und von den Pflanzen 26 % bestandsgefährdet (BMUV 2021). Artenschutz hat zum Ziel, die Vielfalt der an Tieren und Pflanzen zu bewahren und den Artenrückgang zu stoppen und umzukehren. Der Schutz der Arten schließt dabei gleichzeitig den Schutz ihrer Lebensräume mit ein. 

Auf EU-Ebene sind der Erhalt wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie und in der EU-Artenschutzverordnung geregelt. Auf nationaler Ebene ist dieser im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und bildet damit die rechtliche Basis zum Schutz der Natur und Landschaft. Ein wichtiges Mittel für den Schutz von Natur und Landschaft ist dabei die Eingriffsregelung (§ 13 und § 14 BNatSchG) und Zugriffsverbote (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 bis 4). Der Fokus liegt dabei auf den besonders und streng geschützten Arten. Welche Arten damit gemeint sind, ist in § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG geregelt.  Im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt und beschrieben. 

Über die artenschutzrechtliche Prüfung hinaus entwickeln wir auch für weitere sensible Artengruppen (z. B. Arten der Roten Listen) Schutzkonzepte und -maßnahmen. 

Für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist ein umfangreiches Wissen über die ihre Ökologie essentiell. Durch die breite Aufstellung unseres Teams decken wir viele Artengruppen ab und können komplexe Aufgabenstellungen bearbeiten. Unser räumlicher Schwerpunkt liegt dabei in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Weitere Kenntnisse konnten wir im Rahmen vieler Projekte in ganz Deutschland und Skandinavien sammeln.

Unsere langjährige Erfahrung und die fachlichen Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Aufgabenspektrums. Dazu gehören:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
  • CEF- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Schutzkonzepte
  • Amphibien- und Reptilienschutzzäune
  • Biotopverbund
  • Management von invasiven Arten